Drohnenregistrierungspflicht 2020

    • Drohnenregistrierungspflicht 2020

      Drohnenregistrierungspflicht 2020

      Das musst du jetzt schon wissen
      "Keep the blue Side up!" ... :thumbup:

      "Und, wenn Sie meinen Sicherheit ist zu teuer, versuchen Sie es mit einem Unfall."

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      Mit herzlichen Grüssen
      Euer Admin
      Daniel
    • Also ich weiss jetzt schon dass ich da nicht mitmachen werden - es ist doch echt wieder mal typisch dass der Bünzlistaat überall uns bevormunden und natürlich auch abkassieren will. Ich werde in Zukunft dieses Hobby dann halt nur noch ausschliesslich weit weg draussen im Grünen betreiben, wo es weniger Gefahr besteht kleinlichen Staatsbüttel zu begegnen, wie etwa auf Wanderungen in den Bergen.

      Dass man wie im Video vorgeführt in Zukunft pro Flug an den Staat abdrücken darf ist doch echt übers Ziel hinausgeschossen. Eine Plakette wie in Deutschland hätte auch gereicht, aber das war den Staatsdiener wohl zu einfach und billig - schliesslich kann da niemand daran etwas verdienen. Der Luftraum sollte nicht nur den Bonzen mit ihren Privatflugzeugen gehören, auch das einfache Fussvolk sollte das Recht haben dürfen die schöne Landschaft aus der Luft zu geniessen. Ich werde mir jedenfalls vom Staat nicht diktieren lassen was ich in meiner Freizeit zu tun oder unterlassen habe. Wie sieht das eigentlich aus wenn man mal mit der Drohne nur mal das Hausdach von oben betrachten möchte oder nur mal im eigenen Garten die Drohne kurz austesten will, wird dann auch schon eine Gebühr fällig oder verweigert die App dann gleich ganz den Dienst, nur weil das Grundstück wie in meinem Falle noch knapp innerhalb einer Flugverbotszone eines kleineren Flugplatzes für reiche Schnösel liegt? Das wäre dann doch echt Bullshit pur!

      In dem Zusammenhang ist die offizielle Drohnenkarte des Bundes übrigens sowieso ein Witz, da sind ja auch noch Flugverbotszonen aufgeführt wo auf entsprechende Flugplätze schon seit Jahren kein Flugverkehr mehr stattgefunden hat wie in Interlaken oder höchstens sporadisch wie bei Frutigen. Sollte mit in der App auch noch eine automatische Flugblockade eingebaut, wäre es für mich ein Grund mehr die neue App nicht zu installieren.

      Nun kann man nur noch darauf hoffen dass DJI mal leistungsfähige Minidrohnen mit mindestens derselben Flugleistung wie die Mavic Air unter 250 Gramm herausbringt, die Akkutechnologie macht ja laufend Fortschritte...
    • Jeder kann machen wie er will - es ist ja auch nicht verboten irgendwo jemandem was zu klauen - man darf dann halt nicht nach Mami schreien wenn man erwischt wird und muss dann auch die Konsequenzen wie ein Mann ertragen. Was ich damit meine: wenn ich was mache wie z.B. Autofahren oder dann eben wie jetzt als kompletter Newkommer Drohne fliege, habe ich die Verantwortung anderen Gegenüber, dass ich durch mich oder durch meine Drohne verursachten Schäden auch haften kann. Dafür gibt's eben z.B. die Haftpflichtversicherung wie vom Admin vorab erwähnt - und wenn ich die Zusatzkosten derer betrachte, ein lapidarer Beitrag!
      Demzufolge habe ich sofort, und das bevor ich mit der Drohne das erste Mal abgehoben bin, mich bei meiner Haftpflichtversicherung erkundigt und den Zusatz für Drohnen oder andere Fluggeräte versichert! Als Abzocke sehe ich das nicht, im Gegenteil!
      P.S ein jeder der sich gegen solche gesetzliche Bestimmungen wehrt. dem empfehle ich weit ab von der Schweiz zu bleiben und nach Afrika oder Amerika oder gar nach Deutschland auszuwandern - da ist ja alles besser...
      Dann noch: ich wäre absolut dafür, dass solche Bestimmungen auch für Drohnen unter 250 Gramm eingeführt werden - dies aus oben erwähnten Gründen.
      Zum Schluss: Reiche Schnösel Phoenix! Schau mal: wenn ich zum Beispiel unbedingt den Kilimandscharo in Natura sehen will, muss ich arbeiten, sparen und noch mal sparen damit ich mir das leisten kann - wenn ich zu faul bin lieber Bier trinke anstatt zu sparen, dann muss ich das mit dem Berg halt vergessen - versuch dieses Beispiel mal mit dem Drohnenkauf, den gesetzlichen Bestimmungen, der Verantwortung und und und umzusetzen - die welche sich das dann sich leisten können als reiche Bonzen oder gar als reiche Schnösel zu bezeichnen zeugt dann nich gerade von erwachsenem Denken. Ich hoffe Du kannst meine direkten Worte so ertragen - wenn nicht, auch OK...
      grüzi mitenand aus der Schweiz, Martin Schweizer
    • Hallo Zusammen

      Ich habe mir mal die mühe gemacht dieses Chaos der EU in bisschen zu entschlüsseln.

      EU Drohnenregulierung


      StartmasseCECE KennzeichnungUnterkategorieRegistrierungBasiszertifikatZusatzzertifikatDrohnenInfo
      0 - 249 grammCE0A1Ja / Nein--Registrierung nur mit Camera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren.
      0 - 499 gramm--A1Ja / NeinJedes Land entscheidet selber-Spark, Mavic Mini, Mavic AirRegistrierung mit Camera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren auch unter 250 gramm.
      250 - 899 gramm oder 80 JouleCE1A1JaJa-
      500 - 1999 gramm--A2JaJaJaMavic Air 2, Mavic 2, Phantom 4
      900 - 3999 grammCE2A2JaJaJa
      2000 - 24999 gramm--A3JaJa-Inspire 1, Inspire 2
      4000 - 24999 grammCE3A3JaJa-
      4000 - 24999 grammCE4A3JaJa-
      250 - 24999 gramm--A3JaJa (250 - 499 Gramm jedes Land entscheidet selber)Ja / NeinAlle Drohnen ohne CE 0 - 4 nach Übergangsfrist mit Ausnahme der Drohnen unter 250 gramm.

      Ich hoffe es hilft weiter.

      Gruss
      Patric

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Patric () aus folgendem Grund: Bild wird nicht richtig dargestellt.

    • Hallo

      Weil die Mavic Air 2 nicht CE 1 Zertifiziert ist. Keine Drohne auf dem Mark ist zurzeit CE 0-4 Zertifiziert. Somit fallen alle Drohnen die nicht CE Zertifiziert sind in die Kategorie A3 nach der Übergangsfrist, Ausnahme Drohnen unter 250 gramm. Dies kann man nicht nachrüsten lassen.

      Gruss
    • Hallo zusammen

      Die neue EU Drohnenregulierung sieht in der offenen Kategorie folgende Unterkategorien vor.
      Diese Kategorien gelten für Drohnen mit CE Siegel des Herstellers UND einer C-Klassifizierung (C0 - C4) nach der Übergangsfrist bis Ende 2023. CE Siegel und C-Klassifizierung stehen NICHT im direkten Zusammenhang. Aktuell gibt es KEINE industriell gefertigten Drohnen, welche bereits eine C-Klassifizierung besitzen.

      Es gilt zu unterschieden:
      Die Unterkategorien der Offenen Kategorie sind fliegerischer Natur inkl. Beschränkungen
      Die C-Klassifizierungen sind technischer Natur auf die Eigenschaften des Kopters und herstellerseitig zu zertifizeren
      Das CE Siegel ist eine Konformitätserklärung dass das Gerät den Entsprechenden europäischen Normen entspricht

      Hier die Unterkategorien der offenen Kategorie, gültig ab 01.01.2021



      Die zukünftgen C-Klassigizierungen sind wiefolgt:


      Spezifikation
      C0
      C1
      C2
      C3
      C4
      Gewicht
      < 250g
      < 900g oder
      Energie < 80 Joules
      < 4kg
      < 25kg
      < 25kg
      Maximale Geschwindigkeit19m/s
      19m/s
      ---
      Fernidentifizierung
      nein
      ja
      ja
      ja
      nein
      max. Flughöhe AGL
      120m
      120m
      regelbares Höhenlimit
      120m oder
      regelbares Höhenlimit
      120m oder
      regelbares Höhenlimit
      -
      GEO-Sensibilisierung
      nein
      ja
      ja
      ja
      nein
      Zulässige Manöver der Kategorie

      Besonderheiten zur Klasse
      A1


      -
      A1


      -
      A2, A3


      "slow modus" (max. 3m/s)
      erforderlich
      A3


      Abmessung kleiner als 3m
      A3


      Keine automatischen
      Steuerungsmodi zulässig




      Vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Während dieser Übergangsfrist dürfen Drohnen die ein CE-Siegel UND/ODER eine C-Klassifizierung vorweisen folgendermassen betrieben werden.

      ZITAT AUS DER BAZL FAQ:
      Verfügt eine Drohne über kein CE-Siegel oder eine Klassenmarkierung, kommen die Übergangsregeln zur Anwendung, welche etwas restriktiver sind als die normalen Regeln für die offene Kategorie. Solche Drohnen dürfen bis Ende 2022 je nach Gewicht unter Einhaltung der folgenden Einsatzgebiete weiterbe-trieben werden:
      • Mit einer Drohne ohne CE Siegel und/oder ohne Klassenmarkierung unter 500g Gewicht (ab 01.01.2023 wird das unter 250g sein, Anmerkung meinerseits), ist der Betrieb in der Nähe von Menschenansammlungen zwar erlaubt, es darf aber auf keinen Fall über Menschenansammlungen geflogen werden. Ausserdem sollte es vermieden werden, un-beteiligte Personen zu überfliegen. Zur Bestimmung des geeigneten Abstandes kann eine einfache Regel herbeigezogen werden. Fliegt die Drohne 10m über Grund, sollten sich die Personen in einem Abstand von mind. 10m aufhalten.
      • Mit einer Drohne ohne CE Siegel und/oder ohne Klassenmarkierung, die zwischen 500g und 2kg wiegt, darf bis max. 50m an Personen herangeflogen werden.
      • Drohnen zwischen 2kg und 25kg ohne CE Siegel und/oder ohne Klassenmarkierung dürfen höchstens bis auf eine Distanz von 150m an Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete herangeflogen werden.
      Im Klartext heisst das, Selbstbaudrohnen welche kein CE Siegel haben können und folgenlich auch keine C-Klassifizierung, dürfen ab Ende 2023 nicht mehr in der Offenen Kategorie betrieben werden. Wer mit diesen Drohnen ab 01.01.2024 noch fliegen will, muss für Flüge dieser Geräte unter der Kategorie "Special" beim BAZL eine Flugbewilligung beantragen.

      Alle heute in Betrieb befindlichen Drohnen ab 250g, welche industriell gefertigt sind und ein CE Siegel haben (das CE Siegel ist auf eurem Kopter irgendwo aufgedruckt, sofern er eines hat), fallen zukünftig und solange der Hersteller die Drohne per Datenblatt nicht mit einer C-Klassifizierung nachzertifizert, automatisch unter die Kategorie A3. Es wird spätestens an der Fernidentifikation für die Kopter für alle scheitern, in der Kateogrie A1 oder A2 fliegen zu können, ohne sich einen (sobald möglich) C-Klassifizierten Kopter zu kaufen.


      Gemäss Aussage des BAZL Abteilung RPAS ist es derzeit nicht vorgesehen dass bestehende Koptermodelle eine nachträgliche C-Klassifizierung erhalten, da für eine C1 Klassifizierung eine Kennung des Fluggeräts während dessen Betrieb ausgesendet werden können muss. Zwar können das verschiedene Kopter von DJI bisweilen bereits, allerdings dürfte diese Kennung nicht den erforderlichen Spezifikationen genügen da sie zum einen frei wählbar ist und die Flugsicherung diese nicht auslesen kann.

      Wer muss seine Drohne registrieren?
      • Registrierungspflichtig sind alle Drohnen ab 250g Abfluggewicht gemäss Datenblatt.
      • Registrierungspflichtig sind alle Drohnen, unabängig deren Abfluggewicht, sobald sie eine Kamera mitführen (auch unter250g!!)
      Das BAZL plant per September 2020 das Registrierungsportal zugünglich zu machen. Folgedessen können sämtliche registrierungspflichten Fluggeräte ab diesem Zeitpunkt und vor Beginn der Übergangsfrist bereits registriert werden.

      Prüfung
      Die Prüfung welche man in der offenen Kategorie A1 < 900g bis und mit A3 absolvieren muss, soll in einem eher kleinen Rahmen stattfinden und ohne grossartigen Schulungsaufwand vonstatten gehen. Details sind noch nicht bekann, aber gemäss Auskunft der Abteilung RPAS vom BAZL wird es in die Richtung laufen, dass es einige Instruktive Videos oder Animationen geben wird und dazu einige Verständnisfragen zu beantworten sein werden. Eine Theorieausbildung im Rahmen der SVZD Lizenzen UNO wird es anscheinden in diesem Rahmen nicht geben.

      Ich hoffe ich konnte etwas Klarheit schaffen :love:

      Grüsse,
      Oliver

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von OliTyphoon ()

    • OliTyphoon schrieb:

      Es wird spätestens an der Fernidentifikation für die Kopter für alle scheitern, in der Kateogrie A1 oder A2 fliegen zu können, ohne sich einen (sobald möglich) C-Klassifizierten Kopter zu kaufen.
      Es lebe die Bürokratie im Regulierungs- und Kontrollwahn. xeno borg
      Klar braucht es Regeln, aber mehr dann eigentlich auch nicht. Als ob "industriell gefertigt" und zertifiziert ein Garant für Funktionstüchtigkeit wäre. Die Verantwortung bleibt sowieso beim Piloten. grumble
    • Was mich viel mehr stört als die neuen Regulierungen ist die Tatsache, dass bestehende Kopter je nach Anwendungsgebiet einfach gegroundet werden. Z.B. eine Mavic Pro mit Flirkamera welche eingesetzt wird um PV Anlagen zu kontrollieren - eine solche darf nur noch in der Kategorie Special geflogen werden, zumal sie neben keiner Fernidentifikaton, keine C—Klassifizierung aufweist und >900g ist. In Wohn- und Industriegebieten darf man mit dieser nicht mehr offen in A3 fliegen bzw. jeder Flug muss als Special Flight bewilligt werden. Ob das zukünftig praktisch so sein wird, bezweifle ich.

      Das kann nicht im Interesse des BAZL sein einen Elektriker in der Woche 5-10 Bewilligungen zu erteilen. Geradeso wird auch der Elektriker sich nicht um LUC scheren weil viel zu aufwändig für seinen Nutzen - die Drohne ist eines seiner vielen Wekzeuge für die Störungssuche, nicht aber seine Kernkompetenz. Und genau solche, praktischen Anwendungszwecke werden zukünftig quasi unterbunden ausser man hat eine Bude die Drohnen zu ihren Kernkompetenzen zählen und diesen Aufwand betreiben, oder man nimmz abermals tausende Franken in die Hand und kauft sinnlos neue Fluggeräte.