Hallo zusammen
dies betrifft nicht direkt eine Einschränkung vom BAZL, die hat mehr etwas mit Umwelt zu tun:
in einem Infoblatt, auf welchem bei Melectronics verwiesen wurde, wird auf folgendes hingewiesen:
melectronics.ch/medias/sys_master/h43/h2c/9432119476254.pdf
dies betrifft nicht direkt eine Einschränkung vom BAZL, die hat mehr etwas mit Umwelt zu tun:
in einem Infoblatt, auf welchem bei Melectronics verwiesen wurde, wird auf folgendes hingewiesen:
melectronics.ch/medias/sys_master/h43/h2c/9432119476254.pdf
- Lärm und Ruhezeiten
- An Ruhe-, Sonn- und Feiertagen darf kein (Flug-)Lärm verursachtwerden (ganztägige Ruhezeit)
- Tägliche Ruhezeiten beachten: Mittag 1200 bis 1300 Uhr, Nacht 2200bis 0600 Uhr
- Spezifische Lärmgrenzwerte einhalten (Bund, Kantone, Gemeinden)
- Die Ruhe-, Sonn und Feiertage, sowie die täglichen Ruhezeiten, können von denKantonen und Gemeinden bestimmt werden. Bei Lärmklage droht je nach Kanton eineOrdnungsbusse oder Verzeigung durch die Polizei an die Staatsanwaltschaft.Lärmgrenzwerte können beim Kantonalen Amt für Umweltschutz AFU oder beimBAFU (Bundesamt für Umwelt) eruiert werden.
- An Ruhe-, Sonn- und Feiertagen darf kein (Flug-)Lärm verursachtwerden (ganztägige Ruhezeit)
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