Maximale Flughöhe

    • Maximale Flughöhe

      Hallo Zusammen

      Seid ich mir mein Kopter angeschafft habe stelle ich mir die folgende Frage: Wie hoch darf ich denn nun fliegen?

      Die "Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien" beschreibt keine maximalflughöhe und verweist auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012. In dieser finden sich aber leider keine brauchbaren Infos.

      Wisst Ihr da vieleicht weiter?
    • doppellinkshaender schrieb:

      Hi, vielen Dank für die Antwort und den Link. die Kontrollzonen sind mir (leider) bekannt. Ich hocke dooferweise gerade zwischen zwei überschneidenden nono Zonen :(
      Ist kein Problem. Du kannst trotzdem fliegen. Aber: AUF EIGENE GEFAHR
      golem.de/news/dji-flugverbotsz…schalten-1607-121993.html
    • pheifel schrieb:

      Hallo,

      hier was ich im Netz gefunden habe. Ausserhalb der Kontrollzonen gilt vermutlich die Höhe, solange Sichtkontakt zur Drohne besteht.

      Liebe Grüsse
      Die 'Vermutlich-Regel'... Ja, eigentlich kann man so hoch fliegen, solange der Sichtkontakt gewährleistet ist. Die Empfehlung lautet aber, nicht zu hoch ziehen. Es hat noch andere Flugteilnehmer in der Luft. Ich riegle meine Phantom 4 Pro normalerweise auf 150m. So sollte überall (ausser in Verbotszonen9 geflogen werden können.
    • Ich meine mal was von 300m gelesen zu haben (ausserhalb der kontrollierten Bereichen), da ab 300m ausserorts mit Sportflugzeugen, Segler und Hubschrauber gerechnet werden muss (diese haben eine minimal Flughöhe von 300m Ausserorts und 500m über Dörfer). Bin mir da aber auch nicht mehr sicher...
      "Zeit haben nur diejenigen, die es zu nichts gebracht haben. Und damit haben sie es weitergebracht als alle anderen." - Giovannino Oliviero Giuseppe Guareschi
    • Hoffe ihr stellt euch noch weitere Fragen als nur die Flughöhe :)

      Hatte gerade die Lust dazu, daher der etwas weitläufigere Wall of Text.
      Am Ende des Tages gelten in der Schweiz doch derzeit folgende Regeln:

      1. Wo darf ich fliegen?
      Dafür die Karte vom BAZL

      1.1 Zusätzliche no-fly Zonen
      Drohnen/Multikopter haben bei Naturschutzgebieten, über AKW's, Militäranlagen, Gefängnissen etc. nichts zu suchen. Auch diverse Objekte sind nicht zu Filmen, Fotografieren oder zu überfliegen. Ähnlich wie in Museen. In der Regel hat es ja irgendwo auch Hinweis/Verbotsschilder.

      1.2 Im Quartier/Mehrfamilienhäusern - Kanton abhängig
      Es ginge einem doch schon selbst auf den Sack, wenn man Feierabend hat, TV guggt, am vögeln ist oder was auch immer tut und vor dem Fenster düst immer wieder eine "Drohne" durch.
      Daher lasst es und geht mit dem Velo, Töffli, oder Auto auf das nächste Feld oder einfach Abseits von Wohngebieten. Wenn möglich, fragt doch auch dort den Besitzer ob es für ihn/Sie ok ist, dass man dort herumdüst.
      Ihr schürt sonst nur das Feuer welches sowieso schon brennt, damit Kantone und Gemeinden sich immer mehr gegen Drohnen/Multikopter wehren.

      1.3 Nur auf Sicht
      Es ist ist doch alles Wurst. Siehst du die Drohne beim fliegen = braver Junge, siehst du sie nicht = böser Junge.
      Was natürlich hilft ist eine Sonnenbrille und ein Cappi.
      So blendet es dich auch selbst bei bewölktem Himmel weniger. Eine Phantom siehst du so sicher noch bis zu 300m (eigene Erfahrung).
      Natürlich spielen da die Konzentration und die eigenen Augen eine wichtige Rolle.
      Wenn ich so bei 300-350m Entfernung auch nur 1 Minute wegsehe, finde ich sie kaum mehr und fliege zur Sicherheit mittels Display zurück, bis ich sie wieder sehe.

      2. Datenschutz
      Drittpersonen dürfen auf Video- und Bildmaterial ohne Einverständnis nicht erkannbar sein.

      3. Versicherung
      Will man Drohnen/Multikopter fliegen die schwerer als 500g sind, benötigt man eine zusätzliche Versicherung.

      Die Frage kam auch schon öfters vor: Wie versichere ich mich denn?
      Daher hier meine Erfahrung: Ich habe meine Uschi von Axa Winterhtur angerufen, ihr gesagt ich wolle nun Drohnen fliegen und ich brauche ihre Versicherung die dafür mind. 1Mio abdeckt. nach 1-2 Minuten am Tel warten sagte sie mir dann, es ist ok. Ab jetzt bist du versichert.
      Zwei drei Tage später, habe ich dann auch noch ein Kärtchen in der Grösse einer ID-Karte erhalten. Auf der steht: Modellluftfahrzeughalter, Garantiesumme bis 5Mio und gültig bis ende Jahr.
      Aufwand: Telefongespräch von 5-10min Kosten: kein Plan mehr, irgendwas unter 100.- für 3/4 Jahr, da ich dies im April gemacht habe.

      4. Menschenansammlungen
      Menschenansammlung = ab 24 Personen die nur wenige Meter von einander stehen.
      100m Mindestabstand zu der Ansammlung muss eingehalten werden.

      5. FPV
      FPV Brillen sind nur erlaubt, wenn man einen "CO-Piloten" aht, der neben einem steht und dem Piloten sagen kann, dass da möglicherweise gleich ein Tier, Mensch, Auto, Flugzeug oder Helikopter näher kommt.
      So kann der Pilot gleich reagieren in dem er sich der Situation anpasst indem er landet, in die Höhe geht oder auf eine Seite ausweicht.

      6. Gesunder Menschenverstand
      Dazu mal eines... verlasst euch nicht auf euren eigenen Verstand.
      Denkt eher: Wird mir die Rennleitung oder ein Gericht meine Aktion gutheissen?

      7. Alles was derzeit gebraucht wird steht beim BAZL und deren externen Links
      Wollt/müsst ihr gegen eine Regel "verstossen", müsst ihr mit dem BAZL schauen (laut ihrer Seite kann die Bearbeitung schnell mehrere Monate dauern).
      Danach ist Gemeinde/Polizei zu informieren, dass ihr das OK vom BAZL habt und am Tag X an der Stelle fliegen dürft, wo man sonst nicht fliegen dürfte.


      Zum Schluss noch so eigene Gedanken

      Personen, gerne mal Mütter/Väter mit Kindern die zufällig vorbeilaufen, haben öfters mal Interesse und schauen mit mehr oder weniger Abstand zu mir bzw. der Drohne mehrere Minuten zu.
      Was könnte passieren?

      X = 1% oder weniger Wahrscheinlichkeit
      X trifft ein, ich verschätze mich beim fliegen oder der Kopter hat eine Störung

      Glück 1: Kopter fliegt "nur" gegen den Pullover/Hose und zerfetzt diese/n etwas.
      Glück 2: es gibt "nur" Schrammen
      Glück 3: Kopter verfehlt die Person(en)

      Pech 1: Propeller ins Auge. Denke da wird so ziemlich jedermanns Auge zerrissen
      Pech 2: Finger, besonders von Kindern aber unter Umständen auch von Erwachsenen könnten zerfetzt, wenn nicht gar abgeschnitten werden
      Pech 3: Hals - gut, die Wahrscheinlich ist da sicher extrem niedrig, aber im krassesten Fall könnte es vielleicht zu tief gehen und die Halsschlagader zerschnipseln = Tod


      Hejo, dies mal so mein Beitrag.
      Grammatik und Rechtschreibefehler könnt ihr behalten :P
      Falsche oder unpräzise Angaben bitte melden.

      Gruss
      ... nur fliegen ist schöner rofl rofl rofl rofl
      shizo@youtube

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von shizo ()

    • Super-Post!!!!

      Und als Ergänzung und immer auf Mann, damit man es motzenden Bürger unter die Nase halten kann:

      BAZL Flyer Multikopter.pdf
      "Keep the blue Side up!" ... :thumbup:

      "Und, wenn Sie meinen Sicherheit ist zu teuer, versuchen Sie es mit einem Unfall."

      Partner-Foren:
      kopter-forum.ch
      kopter-drohnen-forum.de

      Mit herzlichen Grüssen
      Euer Admin
      Daniel
    • shizo schrieb:

      1.2 Im Quartier/Mehrfamilienhäusern - Kanton abhängig
      Es ginge einem doch schon selbst auf den Sack, wenn man Feierabend hat, TV guggt, am vögeln ist oder was auch immer tut und vor dem Fenster düst immer wieder eine "Drohne" durch.
      Daher lasst es und geht mit dem Velo, Töffli, oder Auto auf das nächste Feld oder einfach Abseits von Wohngebieten. Wenn möglich, fragt doch auch dort den Besitzer ob es für ihn/Sie ok ist, dass man dort herumdüst.
      Ihr schürt sonst nur das Feuer welches sowieso schon brennt, damit Kantone und Gemeinden sich immer mehr gegen Drohnen/Multikopter wehren.
      Ich fliege fast immer in Wohnquartieren. Bei uns geographisch eher schwierig, kein Wohnquartier zu befliegen. Ich schaue aber, dass ich hoch genug fliegen kann, so dass man fast nichts mehr hört. Zudem zieht die P4P neugierige Blicke auf sich. Durch die Flugaktivität über Wohngebieten ergaben sich bereits bei mir interessante Gespräche mit interessanten Menschen :)
    • shizo schrieb:




      1.1 Zusätzliche no-fly Zonen
      Drohnen/Multikopter haben bei Naturschutzgebieten, über AKW's, Militäranlagen, Gefängnissen etc. nichts zu suchen. Auch diverse Objekte sind nicht zu Filmen, Fotografieren oder zu überfliegen. Ähnlich wie in Museen. In der Regel hat es ja irgendwo auch Hinweis/Verbotsschilder.


      Danke für die ausführlichen Infos :)

      Zu den Naturschutzgebieten ergibt sich für mich noch die ein oder andere Frage. Auf der BAZL Karte sind ja auch die ein oder anderen Schutzgebiete markiert, in denen nicht geflogen werden darf.

      Zu den nicht auf der Karte markierten Naturschutzgebieten habe ich nach langer Recherche nichts auf der BAZL Seite finden können. Daher meine Frage: Woher hast du deine Infos bezüglich der Naturschutzgebiete? Sind das offizielle Infos?

      Danke und Grüsse
      Alex
    • Alex2389 schrieb:

      shizo schrieb:

      1.1 Zusätzliche no-fly Zonen
      Drohnen/Multikopter haben bei Naturschutzgebieten, über AKW's, Militäranlagen, Gefängnissen etc. nichts zu suchen. Auch diverse Objekte sind nicht zu Filmen, Fotografieren oder zu überfliegen. Ähnlich wie in Museen. In der Regel hat es ja irgendwo auch Hinweis/Verbotsschilder.



      Ehrencodex? Vielleicht hilft das hier? exam.drohnenverband.ch/Dateien/Codex_De-Fr-En.pdf
    • @Alex
      BAZL interessiert "nur" der Luftraum.

      Aber genauer betrachtet, sind da dann eben doch einige andere Spielregeln.

      Gut das mit dem Naturschutzgebieten habe ich mir aus den Fingern gesaugt, da ich es als selbstverständlich erachte. Gibt zum Bsp. genug geschützte Pflanzenarten. Wenn die mit dem Kopter aus Grund X niedermähst, könnte es Probleme geben :)
      Beim Googeln von "Drohnen fliegen in Naturschutzgebieten" kamen primär Seiten aus DE Hier der Link dazu


      Gruss
      ... nur fliegen ist schöner rofl rofl rofl rofl
      shizo@youtube
    • Danke für eure Antworten, klingt alles plausibel.

      Wie sieht es denn mit Drohnen aus, die leichter als 500 Gramm sind (z.b. die Spark)? Überall wird von Flugverbotszonen für Drohnen ab 0,5 kg geschrieben. Darf ich denn mit der 300 g leichen Spark dort legal fliegen, wo man eigentlich mit schwereren Drohnen nicht fliegen darf?

      Ich meine damit natürlich nicht in den Anflug eines Flugplatzes/Flughafens ;) Das sollte ausser Frage stehen, dort auch mit einer Minidrohne nicht reinzufliegen...
    • Alex2389 schrieb:

      Danke für eure Antworten, klingt alles plausibel.

      Wie sieht es denn mit Drohnen aus, die leichter als 500 Gramm sind (z.b. die Spark)? Überall wird von Flugverbotszonen für Drohnen ab 0,5 kg geschrieben. Darf ich denn mit der 300 g leichen Spark dort legal fliegen, wo man eigentlich mit schwereren Drohnen nicht fliegen darf?

      Ich meine damit natürlich nicht in den Anflug eines Flugplatzes/Flughafens ;) Das sollte ausser Frage stehen, dort auch mit einer Minidrohne nicht reinzufliegen...
      Einfach auf der Karte auf die Zone klicken und schauen was die Info ausgibt:
      Bilder
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      ... nur fliegen ist schöner rofl rofl rofl rofl
      shizo@youtube
    • Ja, diese Funktion kenne ich. D.h. Drohnen unter 0,5 kg sind von diesen Verbotszonen ausgenommen?

      Mir geht es nicht darum mit meiner Drohne den Luftverkehr zu gefährden, ich bin selbst Pilot und kenne die Risiken, welche eine kleine Drohne anrichten kann. Mir geht es nur darum, ob ich legal am Rande einer Flugverbotszone mit einer 300 Gramm leichten Drohne fliegen darf, oder eben nicht. :)
    • Maximale Flughöhe

      Alex2389 schrieb:

      Ja, diese Funktion kenne ich. D.h. Drohnen unter 0,5 kg sind von diesen Verbotszonen ausgenommen?

      Mir geht es nicht darum mit meiner Drohne den Luftverkehr zu gefährden, ich bin selbst Pilot und kenne die Risiken, welche eine kleine Drohne anrichten kann. Mir geht es nur darum, ob ich legal am Rande einer Flugverbotszone mit einer 300 Gramm leichten Drohne fliegen darf, oder eben nicht. :)


      Ja, du darfst mit weniger als 500 Gramm fliegen. Überall


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    • Zitat BAZL:

      Auch wenn ich mit einer solchen Kleindrohne ausser in den auf der Drohnenkarte eingezeichneten Naturschutzgebieten grundsätzlich überall fliegen darf, muss ich mich an einige Grundregeln halten. Ich muss jederzeit Sichtkontakt zur Drohne haben und muss die Privatsphäre anderer Menschen beachten. Grundsätzlich darf ich über einer Menschenmenge fliegen, bei einem Unfall bin ich aber haftbar. Auch bei einer Minidrohne gilt: Ich bin verantwortlich für den sicheren Betrieb meines Luftfahrzeuges.

      Bundesamt für Zivilluftfahrt

      Entnommen von Digitec wegen vielen Anfragen bezüglich Neuerscheinung der Mavic Air