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  • Ja, diese Funktion kenne ich. D.h. Drohnen unter 0,5 kg sind von diesen Verbotszonen ausgenommen? Mir geht es nicht darum mit meiner Drohne den Luftverkehr zu gefährden, ich bin selbst Pilot und kenne die Risiken, welche eine kleine Drohne anrichten kann. Mir geht es nur darum, ob ich legal am Rande einer Flugverbotszone mit einer 300 Gramm leichten Drohne fliegen darf, oder eben nicht.

  • Danke für eure Antworten, klingt alles plausibel. Wie sieht es denn mit Drohnen aus, die leichter als 500 Gramm sind (z.b. die Spark)? Überall wird von Flugverbotszonen für Drohnen ab 0,5 kg geschrieben. Darf ich denn mit der 300 g leichen Spark dort legal fliegen, wo man eigentlich mit schwereren Drohnen nicht fliegen darf? Ich meine damit natürlich nicht in den Anflug eines Flugplatzes/Flughafens Das sollte ausser Frage stehen, dort auch mit einer Minidrohne nicht reinzufliegen...

  • Hallo zusammen Ich möchte mich kurz vorstellen: Ich bin Alex, 28 Jahre alt und wohne in Wetzikon ZH. Ich habe mir vor wenigen Wochen eine DJI Spark zugelegt und schon die ersten Flugerfahrungen gesammelt, das kleine Teil macht echt Spass Nun bin ich hier zum Informationsaustausch unter Gleichgesinnten Danke für die Aufnahme und schöne Grüsse Alex

  • Zitat von shizo: „ 1.1 Zusätzliche no-fly Zonen Drohnen/Multikopter haben bei Naturschutzgebieten, über AKW's, Militäranlagen, Gefängnissen etc. nichts zu suchen. Auch diverse Objekte sind nicht zu Filmen, Fotografieren oder zu überfliegen. Ähnlich wie in Museen. In der Regel hat es ja irgendwo auch Hinweis/Verbotsschilder. “ Danke für die ausführlichen Infos Zu den Naturschutzgebieten ergibt sich für mich noch die ein oder andere Frage. Auf der BAZL Karte sind ja auch die ein oder anderen Schut…